Verfahren mit europarechtlichem Bezug sind regelmässig durch besondere formelle Anforderungen, kurze Fristen und komplexe institutionelle Abläufe geprägt. Ob es um ein Verfahren vor der Europäischen Kommission, dem Gericht der Europäischen Union (EuG), dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geht oder um die Sicherung des Marktzugangs innerhalb der EU bzw. des EWR – eine präzise rechtliche Einordnung ist entscheidend.




